Für Selbstständige und Freiberufler bietet sich die Rüruprente als private zusätzliche Altersvorsorge an.
Da der Beitrag zur Rüruprente von der Steuer absetzbar ist, gehört die Rüruprente ebenfalls zu den staatlich geförderten Rentenversicherungen.
Im Jahr 2010 sind 70% des Beitrags steuerlich absetzbar, dieser Prozentsatz steigt bis zum Jahr 2025 auf 100% und ist ab 2025 zu 100% steuerlich absetzbar.
Zu beachten sind hierbei allerdings die Höchstbeträge des absetzbaren Beitrags.
Weiterhin besteht auch die Möglichkeit eine Berufsunfähigkeitsrente in die Rüruprente einzuschliessen.
Der Beitrag zu dieser Berufsunfähigkeitszusatzversicherung muss allerdings kleiner als 50% des Beitrags für die Rüruprente sein, da sonst die steuerliche Förderung verloren geht.
Auch für diese Form der zusätzlichen Altersvorsorge sollte ein Rüruprente Vergleich eingeholt werden, da die Unterschiede in den Angeboten hier ebenfalls sehr gross sind.