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Juni 2007
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Archive für Juni 2007

Der passende Versicherungsvermittler für den Kunden

Versicherungsvermittler gibt es viele. Welcher ist aber der passende, richtige Versicherungsvermittler und wie findet man ihn?

Schauen wir un einmal den Markt an:

Banken, Investmentgesellschaften Bausparkassen, sogar Immobiliengesellschaften und Kapitalanlagegesellschaften bieten heutzutage Versicherungen an. Hier gibt es inländische und ausländische Anbieter, und wie überall gute und weniger gute, aber auch seriöse und unseriöse.

Tausende von Anbietern mit Abertausenden von Tarifen versuchen dem Kunden ihre Produkte zu verkaufen.Genauso verhält es sich mit den Vermittlern dieser Produkte. Einfirmenvertreter, Bankmitarbeiter, Mitarbeiter von Vertrieben, Bankberater, Mehrfachagenten und Versicherungsmakler. Sie alle wollen dem Kunden die Produkte verkaufen. Aber auch hier gilt es Unterschiede zu beachten.

Bei den vorgenannten gibt es fähige und unfähige, wissende und unwissende, Vermittler mit einer geringen und einer hohen Qualifikation (oder schlimmstenfalls  gar keiner Qualifikation).

Wen aber will der Kunde als Ansprechpartner und Vermittler?

Den abhängigen Versicherungsvertreter, der nur Produkte seiner Versicherungsgesellschaft verkaufen kann und MUSS?

Den abhängigen Bankmitarbeiter, der von seiner Bank die Produkte genannt bekommt die er an den Mann bringen muss?

Soll der Vermittler eingeschränkt oder uneingeschränkt in der Auswahl  der Produkte sein?

Will der Kunde einen ungeprüften Vermittler oder einen geprüften mit Qualifikationsnachweis?

Lieber einen Vermittler der für seine Empfehlung voll haftet oder beschränkt?

Welchen würden Sie sich wünschen?

Nachfolgend wird aufgeschlüsselt welche Vermittler welche Kriterien erfüllen:

Einfirmenvertreter / gebundene Versicherungsvermittler: abhängig, eingeschränkt, ncht allumfassend, nicht voll haftend, staatlich neutral geprüft (wenn Versicherungskaufmann, geringere Qualifikation ist der sog. Versicherungsfachmann BWV)

Vertriebsmitarbeiter: abhängig, eingeschränkt, nicht allumfassend, nicht voll haftend, mist nicht neutral geprüft

Bankmitarbeiter: nicht unabhängig, nicht uneingeschränkt, nicht voll haftend, staatlich geprüft wenn Bankkaufmann (aber im Banksektor!)

Mehrfachagent: unabhängig im Rahmen der von ihm vertretenen Gesellschaften,  eingeschränkt, sollte allumfassend sein, kein Ausbildungsberuf, staatlich geprüft, wenn Versicherungskaufmann

Versicherungsmakler: unabhängig, uneingeschränkt, allumfassend, voll haftend, meist nicht staatlich geprüft, ausser wenn Versicherungskaufmann oder geringer wertige Prüfung Versicherungsfachmann BWV.

Ein freier Vermittler ist allenfalls der Versicherungsmakler.

Der Kunde solle aber darauf achten, dass sein Versicherungsmakler einen Abschluss als Versicheurngkaufmann (IHK) oder als Kaufmann für Versicherungen und Finanzen (IHK) hat.

Berufsunfähigkeitsversicherung und Unfallversicherung - Unterschied

Viele Kunden fragen: Warum brauche ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung? Eine Unfallversicherung tut es doch auch und ist viel billiger.

Dass eine Unfallversicherung meist günstiger ist als eine Berufsunfähigkeitsversicherung stimmt wohl. Dies liegt aber an der Tatsache, dass eine Unfallversicherung bei weitem nicht die Leistungen einer Berufsunfähigkeitsversicherung beinhaltet.

An dieser Stelle soll einmal der Unterschied zwischen der Unfall- und der Berufsunfähigkeitsversicherung erklärt werden.

Der wohl wesentlichste Unterschied besteht darin, dass die Unfallversicherung nur bei Unfällen leistet.

Berufsunfähigkeit kann aber auch durch andere Ursachen, wie zum Beispiel Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall haben. Berufsunfähigkeit wird nur in c. 10 Prozent aller Fälle durch einen Unfall hervorgerufen.

Bei der Unfallversicherung liegt eine sogenannte Gliedertaxe zugrunde. Nach dieser Gliedertaxe bestimmt sich der Grad der Invalidität in der Unfallversicherung. Verliert man zum Beispiel bei einem Unfall einen Arm im Schultergelenk zahlt die Unfallversicherung im Regelfall 70 Prozent der vereinbarten Invaliditätssumme.

Die Unfallversicherung mindert die finanziellen Folgen eines Unfalls. Im Regelfall erhält der Versicherte eine einmalige Kapitalzahlung. Es gibt aber auch Modelle die eine monatliche Rentenzahlung vorsehen oder auch Kombinationen von beidem.

Ein Leistung aus der Unfallversicherung wird aber immer nur durch einen Unfall bedingt.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt dann, wenn man aufgrund Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall nicht mehr in der Lage ist, seinen Beruf zu mehr als 50% auszuüben. Hierbei bieten einige Versicherer auch Regelungen an, die bereits ab 25% oder 33% Berufsunfähigkeit zahlen. Im Gegensatz zur Unfallversicherung wird bei der Berufsunfähigkeitsversicherung keine einmalige Kapitalleistung sondern eine monatliche Rente gezahlt.

Da es für nach nach 1961 geborene Personen faktisch keine gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung mehr gibt, ist die private Berufsunfähigkeitsversicherung für die Betroffenen nahezu ein Muss geworden.

Die Versicherungsbedingungen unterscheiden sich jedoch von Gesellschaft zu Gesellschaft teilweise erheblich. Deshalb macht es Sinn sich einen Vergleich Berufsunfähigkeitsversicherung anzufordern.

Versicherungsvertreter - wer ist was?

Wer ist Ihr Versicherungsvertreter? Kennen Sie die Unterschiede?

Versicherungsvertreter gibt es viele. Unterschiede hierbei auch. Bis zum 22. Mai 2007 konnte jeder Versicherungen verkaufen. Ob als nebenberuflicher Vermittler oder als hauptberuflicher Vertreter, Mehrfachagent oder Versicherungsmakler - eine einfache Gewerbeanmeldung hatte genügt und schon durfte jeder, ob er Ahnung hat und sich mit der Materie auskannte oder nicht, Ihnen Versicherungen verkaufen.

Welche Arten von Versicherungsvermittlern gibt es? Welche sollte man zu Rate ziehen?

Ausschließlichkeitsvermittler: Der Ausschließlichkeitsvermittler ist ein Versicherungsvertreter der nur für eine Versicherungsgesellschaft vermittelt. Er ist nicht ungebunden und muss die Produkte der von ihm vertretenen Gesellschaft verkaufen. Sein Rat ist nicht unabhängig. Er Vertritt die Interessen der Versicherungsgesellschaften.
Mehrfachagent: Der Mehrfachagent hat mehrere Versicherungsgesellschaften im Angebot. Auch er vertritt die Interessen der von hm angebotenen Versicherungsgesellschaften und ist Vertreter dieser Gesellschaften. Auch sein Rat kann nicht unabhängig genannt werden.

Versicherungsmakler: Versicherungsmakler sind die Interessenvertreter der Kunden. Sie haften für den erteilten Rat. Ein Versicherungsmakler sollte unabhängig beraten und die für den Kunden beste Empfehlung aussprechen und vermitteln. Als Interessenvertreter des Kunden ist der Versicherungsmakler die bessere Wahl für den Kunden als ein Ausschliesslichkeitsvertreter oder Mehrfachagent.

Bankberater: Bankberater verkaufen nur die Produkte die ihnen die Bank zur Verfügung stellt. Auch hier ist eine unabängige Beratung nicht gegeben. Bankberater sind also ebenfalls nicht unabhängig und vertreten nicht die Interessen des Kunden sondern diejenigen ihres Arbeitgebers.

Versicherungsberater: Versicherungsberater vertreten die Interessen der Kunden, allerdings dürfen sie keine Versicherungen verkaufen, sondern nur Empfehlungen geben. Versicherungsberater erhalten ein Honorar für ihre Arbeit und sind gerichtlich zugelassen.

Welche Qualifikation hat der Vermittler?

Fragen Sie Ihren Versicherungsvermittler doch einfach mal nach seiner Qualifikation.

Wenn Sie Glück haben, ist Ihr Versicherungsvermittler “geprüfter Versicherungsfachmann BVK. Dies ist die Minimalqualifizierung die ein Versicherungsvermittler inzwischen haben muss, um Versicherungen verkaufen zu dürfen. Die Prüfung wird vor der IHK abgelegt.

Versicherungskaufmann IHK ist eine höherwertige Qualifizierung, ebenso wie Kaufmann für Versicherungen und Finanzen IHK. Beides sind Ausbildungsberufe die eine tiefere Kenntnis der Thematik als der “geprüfte Versicherungsmann BVW” ei der Prüfung vor der IHK erfordern.

Ausserdem gibt es noch weitere Höherqualifizierungen, wie zum Beispiel den Versicherungsfachwirt oder ein Studium Versicherungswesen.

Achten Sie darauf, dass Ihr Versicherungsvermittler eine entsprechende Qualifikation hat.

Mich persönlich erstaunt immer wieder, wie viele Menschen auf das unqualifizierte Gequatsche von sogenannten “Fachleuten” reinfallen.

Miene Empfehlungen beruhen auf Analysen unabhängiger Vergleichsberechnungen die mit firmenunabhängiger Software erstellt werden. Ausserdem bin ich Versicherungskaufmann IHK und habe an der Fachhochschule Köln Versicherungswesen studiert und bin als Versicherungsmakler seit mehr als 15 Jahren tätig.

In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie Vertretern, die nur für eine Versicherung arbeiten, Mehrfachagenten und Versicherungsmaklern, die nicht über eine entsprechende Qualifikation verfügen keine CHANCE geben, Sie zu versichern.

www.beste.berufsunfaehigkeitsversicherung.de www.guenstigere-private-krankenversicherung.de www.rentenversicherung.la

Berufsunfähigkeitsversicherung- Warum ist ein Vergleich wichtig?

Berufsunfähigkeitsversicherung - Laut Verbraucherschutz Initiativen gehört die Berufsunfähigkeitsversicherung zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt, neben der privaten Haftpflichtversicherung.

Allerdings sind Preis und Leistung sehr unterschiedlich. Teuer muss nicht gut sein und umgekehrt muss günstig nicht schlecht sein. Wichtig sind die Versicherungsbedingungen.

Deshalb sollte man sch einen unabhängigen Vergleich Berufsunfähigkeitsversicherung anfordern.

Unterschiede Dienstunfähigkeit und Berufsunfähigkeit

Dienstunfähigkeit und Berufsunfähigkeit unterscheiden sich in der Terminologie sowohl in der Versicherungspraxis und in der tatsächlichen Praxis. In der Berufsunfähigkeitsversicherung versteht man im Regelfall unter Berufsunfähigkeit, wenn jemand nicht mehr in der Lage seinen Beruf zu mehr als 50 Prozent auszuüben.

Für Beamte, ob sie Beamte auf Lebenszeit, Beamte auf Probe oder Beamte auf Widerruf sind, stellt sich die Situation anders dar.

Hier greift das Beamtenrecht. Beamte brauchen deshalb eine Dienstunfähigkeitsversicherung. Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung wird geprüft, ob der Versicherte seinen Beruf noch zu mehr als 50 Prozent ausüben kann oder nicht.

Das Beamtenrecht hingegen besagt, dass Beamte in den Ruhestand zu versetzen sind, wenn sie wegen ihres körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung ihrer Dienstpflichten dauernd unfähig sind.

Als dienstunfähig kann ein Beamter auch angesehen werden, wenn er innerhalb von 6 Monaten 3 Monate keinen Dienst getan hat und keine Aussicht besteht, dass er innerhalb weiterer 6 Monate wieder voll dienstfähig wird.

Wichtig hierbei ist, dass der Dienstherr die Beurteilung der Dienstunfähigkeit vornimmt und nicht der Amtsarzt. Das amtsärztliche Zeugnis dient dem Dienstherrn lediglich als Entscheidungshilfe, ist aber zur Feststellung der Dienstunfähig nicht bindend.

Ganz wichtig, wenn man eine Dientsunfähigkeitsversicherung abschliessen möchte, ist die Dienstunfähigkeitsklausel, die in den Bedingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung hinterlegt ist.

Hierbei sollte darauf geachtet werden, dass eine “echte Dienstunfähigkeitsklausel” hinterlegt ist, denn nur diese ist sowohl für Lebenszeitbeamte, als auch Beamte auf Widerruf und Beamte auf Probe ein echter Schutz gegen das Risiko Dienstunfähigkeit.

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